§ 1 Grundsätzliches
1. Diese Beitragsordnung regelt die spezifischen Belange der Abteilung Gymnastik und entspricht der Beitragsordnung des Sportvereins (siehe Satzung des Vereins vom 16.05.2014, Anlage 1 „Beitragsordnung“).

§ 2 Aufnahmegebühr
1. Jedes Mitglied zahlt nach Bestätigung des Aufnahmeantrages eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 5,– € an die Abteilung Gymnastik.
2. Scheidet ein Mitglied aus dem Verein aus bzw. tritt es einer anderen Abteilung des Vereins bei, besteht weder für das Mitglied noch für die andere Abteilung ein Anspruch auf diese Aufnahmegebühr.

§ 3 Mitgliedsbeitrag
1. Die Mitgliedsbeiträge sind gestaffelt und haben folgende Bemessungsgrößen:
a.) Berufstätige Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen im Jahr 70,00 €
b.) Hausfrauen, Rentner zahlen im Jahr 50,00 €
c.) Auszubildende, Passive, Kinder und Jugendliche zahlen im Jahr 30,00 €

2. Sonderregelungen:
a.) Ehrenmitglieder sind von der Zahlung aller Gebühren befreit.
b.) Die Abteilungsleitung ist berechtigt, bei sozialen Härtefällen eine zeitweilige Minderung oder Aussetzung des Beitrages und der Hallennutzungsgebühr nach schriftlichem Antrag des Mitglieds zu beschließen.
3. Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt zu zahlen:
Die Beiträge werden jährlich gezahlt und müssen bis zum 31.1. des laufenden Jahres bezahlt werden.
Als fristgerechte Zahlung gilt der Eingang auf dem Konto der Abteilung Gymnastik.
4. Die Mitgliedschaft im Verein endet gemäß Satzung des Vereins vom 3.03.2000 nur durch Tod des Mitglieds, Ausschluss oder formloser schriftlicher Austrittserklärung. Der Austritt ist nur zum Monatsende mit einer Frist von 4 Wochen zulässig. Damit endet auch die Beitragspflicht erst zu diesem Zeitpunkt.

§ 4 Zahlung des Mitgliedsbeitrages und der Hallennutzungsgebühren
1. Mit Wirkung vom 25.01.2011 erfolgt die Zahlung der Mitgliedsbeiträge bargeldlos.
2. Die Mitgliedsbeiträge und die Hallennutzungsgebühren sind bis zu dem unter § 3 (4) genannten Termin auf das nachfolgend genannte Konto der Abteilung Gymnastik zu überweisen:
Kontoinhaber:
SV Blau-Weiß Petershagen/Eggersdorf e.V.
Kreditinstitut:

Sparkasse MOL
BIC: WELADED1MOL
IBAN: DE16170540403000090621
Verwendungszweck: Beitrag für 20.. Abt. Gymnastik Mitgliedsbeitrag: € _ Aufnahmegeb.: € _

3. Bei nicht fristgerechter Zahlung von Beiträgen und Hallennutzungsgebühren wird das Mitglied schriftlich angemahnt. Das Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es mit seinen Beitragsverpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung durch die Abteilungsleitung mit der Androhung der Ausschließung mehr als 6 Monate im Rückstand ist. Zur weiteren Vorgehensweise siehe Vereinssatzung
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft.
4. Der Verlust der Mitgliedschaft berührt nicht die Verpflichtung des Mitglieds zur Bezahlung geschuldeter Beitragsrückstände.

§ 5 Inkraftsetzung / Bekanntmachung
1. Die Beitragsordnung wurde am 16.04.2020 geändert, da die Gemeinde keine Nutzungsgebühren von Vereinen mehr verlangt und tritt zum 16.04.2020 in Kraft. Die bisher gültige Beitragsordnung vom 25.01.2011 in der Fassung vom 22.01.2020 wird durch die neue Beitragsordnung am 16.04.2020 außer Kraft gesetzt.
2. Diese Beitragsordnung ist allen Mitgliedern der Abteilung Gymnastik durch den Vorstand bekanntzugeben.
3. Bei Neuaufnahmen ist diese Beitragsordnung, zusammen mit der Satzung des Sportvereins, durch denjenigen auszuhändigen, der den Aufnahmeantrag entgegennimmt.
4. Alle Mitglieder der Abteilung Gymnastik haben das Recht, diese Beitragsordnung einzusehen.

SV Blau-Weiß
Petershagen/Eggersdorf e.V.

Abteilung Gymnastik

Abteilungsleitung
Frau Dana Paulat

E-Mail: dana.paulat@gmx.de