des SV Blau-Weiß Petershagen/Eggersdorf e.V.
§ 1 Grundsätzliches
1.Die Beitragsordnung ist als Anlage 1 Bestandteil der Satzung des SV Blau-Weiß Petershagen/Eggersdorf e.V. und ist durch die Mitgliederversammlung zu beschließen.
2. Die Beitragsordnung des Vereins kann unabhängig von der Satzung, jedoch nach deren Maßgabe, beschlossen werden.
§ 2 Aufnahmegebühr
1. Jedes Mitglied des Vereins zahlt nach Bestätigung des Aufnahmeantrages eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 ¬ . Diese Gebühr steht in voller Höhe den Abteilungen zur Verfügung.
2. Scheidet ein Mitglied aus dem Verein aus bzw. tritt er einer anderen Abteilung des Vereins bei, besteht weder für das Mitglied noch für die andere Abteilung ein Anspruch auf die Aufnahmegebühr.
§ 3 Mitgliedsbeitrag
1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt monatlich
2,50 ¬ für Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr
1,25 ¬ für Kinder und Jugendliche.
2. Mitglieder, die mehreren Abteilungen angehören, zahlen den Mitgliedsbeitrag in jeder Abteilung.
3. Sind für die Erreichung des Vereinszweckes bzw. zur Durchführung der sportlichen Körperertüchtigung höhere Kosten erforderlich, die nicht durch die Beitragseinnahmen nach § 3, Tz. 1 gedeckt werden, ist es zulässig, in den jeweiligen Abteilungen Zuschläge festzulegen und in dieser Höhe die Beiträge nach § 3, Tz. 1 aufzustocken. Diese Beitragshöhe ist durch die Mitgliederversammlung der Abteilung nach den Grundsätzen der Satzung des Vereins zu beschließen und bedarf der Bestätigung durch den Vereinsvorstand.
4. Ehrenmitglieder des Vereins sind von der Zahlung einer Aufnahmegebühr bzw. von der Beitragszahlung befreit.
5. Zur Sicherstellung des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes des Vereins wird von den Abteilungen ein jährlicher Umlagebeitrag pro Mitglied erhoben. Die jeweilige Höhe regelt die Mitgliederversammlung.
§ 4 Kassierung
1. Die Art der Kassierung sowie die Erteilung der Genehmigung zur Kassierung für einzelne Personen werden durch die Abteilungen eigenständig festgelegt.
2. Die Leiter der Abteilungen haben sicherzustellen, dass durch die Kassenwarte über die Mitgliedsbeiträge ein korrekter Nachweis geführt wird. Entsprechende Festlegungen der Finanzordnung sind zu beachten.
§ 5 Inkraftsetzung/Bekanntmachung
1. Diese Beitragsordnung tritt mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 03.03.2000 in Kraft. Mit gleichem Datum treten frühere Beitragsregelungen des Vereins außer Kraft.
2. Frühere Beitragsregelungen der Abteilungen (siehe § 3, Tz. 5) behalten in der Bei-tragshöhe Bestand, sind jedoch inhaltlich anlässlich der nächsten Mitgliederversammlung, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres, dieser Beitragsordnung anzupassen.
3. Diese Beitragsordnung sowie die Beitragsregelungen der Abteilungen sind neuen Mitgliedern bei Vereinseintritt zusammen mit der Satzung bekannt zu geben.
4. Die Änderung bestehender Beitragsordnungen und die entsprechenden Ab-teilungsregelungen sind durch die Abteilungen in üblicherweise bekannt zu geben. Darüber hinaus haben alle Mitglieder das Recht, die Beitragsordnung sowie die zugehörigen abteilungsspezifischen Regelungen einzusehen.
SV Blau-Weiß
Petershagen/Eggersdorf e.V.
Abteilung Gymnastik
Abteilungsleitung
Frau Dana Paulat
E-Mail: dana.paulat@gmx.de